Rechtliche Sicherheit PDF Drucken E-Mail

Wir schützen Sie vor Abmahnungen!

Durch eine kompetente Beratung unserer juristischen Partner sind sie sicherer unterwegs. Ob Sie Fragen zum Onlinerecht, Mietrecht, örtlichen Vorschriften oder dem Händlerrecht haben, wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

Wichtige Gesetze für den Handel

Beim Vertrieb von Waren, nicht nur im Internet, sind verschiedene Verordnungen und Gesetze zu beachten. Im Folgenden seien die Wichtigsten kurz dargestellt.

 

Elektrogerätegesetz

Unter dieses Gesetz fallen nach dem Gesetzestext

1. Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen,
2. Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder,
die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind.

Nach dem Elektrogerätegesetz hat sich jeder Hersteller derartiger Elektrogeräte, welcher erstmals Waren innerhalb der EU in den Verkehr bringt, bei der zuständigen Behörde (Bundesumweltamt) zu registrieren. Die Registrierung erfolgt dabei über die Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte-Register).

Hintergrund ist, dass diese Elektrogeräte nicht mehr vom Verbraucher in den Hausmüll geworfen, sondern von den Herstellern kostenfrei zurückgenommen und entsorgt werden sollen. Die Stiftung EAR koordiniert dabei als gemeinsame Stelle die Entsorgung.

Die Waren sind besonders zu kennzeichnen, insbesondere mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne als auch Angaben zum Hersteller. Wichtig ist es dabei zu wissen, dass derjenige, der die Waren erstmals in Europa in den Handel bringt, wie ein Hersteller behandelt wird. Es ist also besondere Vorsicht bei Importen aus Fernost geboten.

Bei Verstößen gegen das Elektrogerätegesetz drohen Bußgelder als auch Abmahnungen durch Mitbewerber, verbunden mit hohen Anwaltskosten. Diese liegen meist deutlich über 1.000,00 €. Besonders gefährlich ist es, dass nichtregistrierte Waren nicht mehr verkauft werden dürfen. Bis man die Registrierung nachgeholt hat, können bis zu 3 Monate vergehen. Dies kann für viele Händler, egal ob Online oder für ein Ladengeschäft, Existenz vernichtend sein. Daher sollte man sich vorher informieren.

Verpackungsverordnung

Verpackungen nach dieser Verordnung sind aus beliebigen Materialen hergestellte Produkte zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung der Waren. Hierunter fallen alle Arten der Verkaufsverpackungen, Umverpackungen (Folien etc.) und Transportverpackungen genauso wie Verpackungsmaterial (Styroporkügelchen etc.).

Hersteller und Händler haben sich bei einem „System“ zu registrieren, wenn sie erstmals Ware verpackt in den Verkehr bringen und die Verpackung dann typischerweise bei einem Endverbraucher anfällt. Mit „System“ sind die Anbieter gemeint, welche sicherstellen, dass gebrauchte Verpackungen von den Verbrauchern haushaltsnah entsorgt werden können und diese in den Abfallkreislauf zurückkehren können.

Sie müssen sich als Versandhändler dann einem System anschließen, wenn Sie erstmals unregistrierte Verpackungen in den Markt bringen. Verkaufen Waren, welche Sie in Deutschland originalverpackt einkaufen, wird deren Verpackung in der Regel mit einem „grünen Punkt“ oder einem Hinweis auf andere Unternehmen gekennzeichnet sein. Dann müssen Sie keine Registrierung vornehmen.

Bei Ware, die nach dem 01.01.2009 verkauft wurde, kann es sein, dass der Verpackung keine solche Kennzeichnung mehr zu entnehmen ist Sie wissen, die Ware wird in Deutschland produziert bzw. zumindest verpackt. Lassen Sie sich vom Hersteller oder Ihrem Lieferanten bestätigen, dass die Verpackung bei „einem System“ registriert ist. Sie müssen nichts weiter veranlassen.

Besondere Vorsicht sollten Sie auch hier wieder bei Lieferungen aus dem Ausland walten lassen.

Bei der Verpackungsverordnung können Sie gleich zweifach Gründe für eine Abmahnung bieten. Einmal kann die unterlassene Belehrung im Rahmen von Internetangeboten zu unangenehmen Forderungen führen. Zum Anderen ist auch das In Verkehr Bringen nicht registrierter Verpackungen unzulässig. Zudem drohen Bußgelder. Bei Abmahnungen durch Konkurrenten können Kosten für den gegnerischen Anwalt zwischen 500,00 € und 1.500,00 € zu zahlen sein. Es lohnt sich also, vorher Rat einzuholen, statt im Nachhinein teuer für die Abmahnung zu zahlen.

Batterieverordnung

Unter diese Verordnung fallen letztendlich alle handelsüblichen Batterien, auch wieder aufladbare, Hersteller und auch Vertreiber, hierunter fallen auch Internetversandhändler dürfen Batterien nur in den Umlauf bringen, wenn sie sicherstellen, dass Endverbraucher diese an den einzurichtenden Sammelstellen zurückgeben können. Hersteller haben hierfür ein Rücknahmesystem einzurichten bzw. sich daran zu beteiligen. Händler müssen dafür sorgen, dass Endverbraucher die Batterien kostenfrei in der Verkaufsstelle zurückgeben können. Im Versandhandel ist die Rücknahme in zumutbarer Entfernung zum Verbraucher zu gewährleisten. Der Internethändler hat dabei den Endverbraucher über seine Verpflichtungen, die Batterien getrennt vom Hausmüll zu entsorgen, zu belehren. 

Weitere Gesetze und Verordnungen

Es können auch noch eine Reihe weiterer Verordnungen zum Tragen kommen, je nach Art der verkauften Waren. Zum Beispiel ist beim Verkauf von Textilwaren die Textilkennzeichnungsverordnung zu beachten. Hiernach sind Zusammensetzung und Art der verwendeten Stoffe stets anzugeben (z.B. Duschvorhang 50% Polyester, 50% Acryl).

Weiter sind Erfordernisse wie die CE-Kennzeichnung einzuhalten. Die CE-Kennzeichnung ist die Erklärung des Herstellers, dass die Ware unter Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen produziert wurde. Sie sollten dies beim Hersteller erfragen. Die CE-Kennzeichnung ist keine Zertifizierung. Da keine externe Prüfung wie z.B. durch TÜV oder Dekra erfolgt, darf mit der CE-Kennzeichnung auch nicht als besonderes Merkmal geworben werden.

Beim Verkauf von Haushaltsgeräten ist auch das EnergiekennzeichnungGesetz von höchster Bedeutung. Danach haben Sie bei der Bewerbung von Waschmaschinen und Co. stets die Pflichtangaben zur Energieeffizienzklasse, dem Wasserverbrauch etc. einzuhalten. Hier ist es oft nicht genug, nur die Angaben des Herstellers zu übernehmen, da diese manchmal selbst nicht alle notwendigen Angaben zur Verfügung stellen. Vor dem Verkauf weiser Ware sollten sich Händler also immer genau informieren und gegebenenfalls bei den Herstellern nachhaken.

Bei Verstößen gegen die Batterieverordnung, falschen CE-Kennzeichnungen sowie weiteren Verstößen gegen die hier aufgeführten Verordnungen und Gesetze bietet man ein Einfallstor für Angriffe durch Mitbewerber oder auch Verbände wie die Verbraucher- oder Wettbewerbszentralen. Jede Missachtung dieser Gesetze ist ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Sie können abgemahnt werden, verbunden mit Kosten, die sich selten unterhalb von 500,00 € bewegen. Sie müssen alle Werbemaßnahmen erneuern, z.B. im Online Shop oder auch auf Flyern und im Schaufenster. Es lohnt sich also, im Vorfeld die notwendigen Erkundigungen einzuholen. So beugen Sie unliebsamen Überraschungen vor.

 

Sie profitieren von...

  • Erstprüfung Internetpräsenz durch Anwalt
    Ein Fachanwalt prüft Ihre Internetseite und schickt Ihnen alle notwendigen Änderungen per E-Mail zu.
  • E-Mail-Newsletter
    Sie erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung, sobald Sie Texte auf Ihrer Internetseite ändern müssen.
  • rechtliche Empfehlungen
    Was dürfen Sie? Was sollten Sie vermeiden? Hilfreiche Tipps und Tricks von Juristen!

Mitwirkende

Herr Martin Boden

Wir sind bei..

Jetzt weitersagen!